Halten Sie gesetzliche Ruhezeiten ein Gehen Sie davon aus, dass Sie grundsätzlich in der Zeit von mittags 13.00 bis 15:00 Uhr und 20.00 abends bis 7:00 Uhr morgens Ruhe einhalten müssen. Sie dürfen in diesen Zeiten also nicht hämmern oder bohren, zumindest dann nicht, wenn Ihre Aktivitäten von Dritten wahrgenommen werden können. ho9Y5.
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  • wie lange darf man bohren in der wohnung